Zahnzusatzversicherung Kombimed D50
KombiMed D50
Beim Zahnarzt
Erstattet werden mit Leistungen der GKV 50% (55% bei Behandlung durch Kooperationszahnarzt) der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Einlagefüllungen
- Zahnkronen
- Zahnersatz (z.B. Brücken, Prothesen) einschl. implantatgetragenem Zahnersatz
- Implantologische Leistungen (Implantate)
- Wiederherstellung von Zahnkronen und Zahnersatz
- Die Versicherungsleistungen betragen im ersten Versicherungsjahr
- bis zu 250 EUR
- bis zu 500 EUR in den ersten beiden Versicherungsjahren
- bis zu 750 EUR in den ersten 3 Versicherungsjahren
Besonderheiten
Zahnärztliche Behandlungen, die ausschließlich im Rahmen der Regelversorgung durchgeführt werden, erstatten wir zusammen mit der Leistung der GKV zu 100%Hinweis
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung




