DKV Deutsche Krankenversicherung AG


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Zahnzusatzversicherung Kombimed D50

KombiMed D50


Beim Zahnarzt

Erstattet werden mit Leistungen der GKV 50% (55% bei Behandlung durch Kooperationszahnarzt) der erstattungsfähigen Aufwendungen für

  • Einlagefüllungen
  • Zahnkronen
  • Zahnersatz (z.B. Brücken, Prothesen) einschl. implantatgetragenem Zahnersatz
  • Implantologische Leistungen (Implantate)
  • Wiederherstellung von Zahnkronen und Zahnersatz
    Die Versicherungsleistungen betragen im ersten Versicherungsjahr
  • bis zu 250 EUR
  • bis zu 500 EUR in den ersten beiden Versicherungsjahren
  • bis zu 750 EUR in den ersten 3 Versicherungsjahren
Bei unfallbedingten Aufwendungen entfallen die Höchstbeträge.


Besonderheiten

Zahnärztliche Behandlungen, die ausschließlich im Rahmen der Regelversorgung durchgeführt werden, erstatten wir zusammen mit der Leistung der GKV zu 100%



Hinweis

Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung



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