DKV Deutsche Krankenversicherung AG


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Der Tarif AM7 der DKV


Beim Zahnarzt

25% der erstattungsfähigen Aufwendungen für

  • Einlagefüllungen
  • Zahnkronen, Zahnersatz (z.B. Brücken, Prothesen)
  • zahntechnische Laborarbeiten und Materialien


Brille, Pflaster & Co

80% der erstattungsfähigen Aufwendungen für

  • Sehhilfen (einschließlich Brillenfassungen) maximal 128 Euro und zwar nach Vollendung des 14. Lebensjahres (64 Euro bis zum 14. Lebensjahr) bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien, ohne eine solche Veränderung der Sehfähigkeit frühestens 3 Jahre nach dem Bezug der letzten Sehhilfe.


Im Notfall

100% der erstattungsfähigen Aufwendungen bei Auslandsreisen bis zu 6 Wochen für

  • die Mehrkosten bei ärztlich angeordnetem Rücktransport
  • Überführungskosten bei Tod im europäischen Ausland bis zu 5.113 EUR / im außereuropäischen Ausland bis zu 10.226 EUR
Im Fall einer Beisetzung im Ausland: entstandene Bestattungskosten bis zu 5.113 EUR


Auf Reisen

100% der erstattungsfähigen Aufwendungen bei Auslandsreisen bis zu 6 Wochen für

  • akute ambulante Behandlung
  • stationäre Behandlung
  • schmerzstillende Zahnbehandlung



Hinweis

Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung


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