Der Tarif AM7 der DKV
Beim Zahnarzt
25% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Einlagefüllungen
- Zahnkronen, Zahnersatz (z.B. Brücken, Prothesen)
- zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
Brille, Pflaster & Co
80% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Sehhilfen (einschließlich Brillenfassungen) maximal 128 Euro und zwar nach Vollendung des 14. Lebensjahres (64 Euro bis zum 14. Lebensjahr) bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien, ohne eine solche Veränderung der Sehfähigkeit frühestens 3 Jahre nach dem Bezug der letzten Sehhilfe.
Im Notfall
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen bei Auslandsreisen bis zu 6 Wochen für
- die Mehrkosten bei ärztlich angeordnetem Rücktransport
- Überführungskosten bei Tod im europäischen Ausland bis zu 5.113 EUR / im außereuropäischen Ausland bis zu 10.226 EUR
Auf Reisen
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen bei Auslandsreisen bis zu 6 Wochen für
- akute ambulante Behandlung
- stationäre Behandlung
- schmerzstillende Zahnbehandlung
Hinweis
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung
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