DKV Deutsche Krankenversicherung AG


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Der Tarif AZT der DKV


Beim Arzt

80% der erstattungsfähigen Aufwendungen für


  • Leistungen des Heilpraktikers
  • vom Heilpraktiker verordnete Arzneimittel,


maximal 500 Euro je Kalenderjahr


Beim Zahnarzt

50% der erstattungsfähigen Aufwendungen für

  • gezielte Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Einlagefüllungen
  • Zahnkronen, Zahnersatz (z.B. Brücken, Prothesen)
  • Kieferorthopädie
  • funktionsanalytische, funktionstherapeutische, implantologische und parodontologische Leistungen
  • zahntechnische Laborarbeiten und Materialien

Beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung und / oder ein privater Krankenversicherer (z.B. die DKV nach Tarif AM7) an den Kosten, werden die verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen zu 50% ersetzt.


Brille, Pflaster & Co

80% der erstattungsfähigen Aufwendungen für

  • Sehhilfen einschließlich Brillenfassungen maximal 130 Euro (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr maximal 65 Euro).
  • Hörgeräte, maximal 600 Euro
  • ärztlich verordnete Arzneimittel (z. B. die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung), maximal 300 Euro je Kalenderjahr


Bei Kur- und Sanatoriumsaufenthalt

Die DKV zahlt ohne Kostennachweis und ohne Anrechnung von Leistungen der GKV ein Kur-Tagegeld von 20 Euro für insgesamt 30 Tage innerhalb von 24 Monaten



Hinweis

Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung


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