Der Tarif AZT der DKV
Beim Arzt
80% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Leistungen des Heilpraktikers
- vom Heilpraktiker verordnete Arzneimittel,
maximal 500 Euro je Kalenderjahr
Beim Zahnarzt
50% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- gezielte Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- Einlagefüllungen
- Zahnkronen, Zahnersatz (z.B. Brücken, Prothesen)
- Kieferorthopädie
- funktionsanalytische, funktionstherapeutische, implantologische und parodontologische Leistungen
- zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
Brille, Pflaster & Co
80% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Sehhilfen einschließlich Brillenfassungen maximal 130 Euro (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr maximal 65 Euro).
- Hörgeräte, maximal 600 Euro
- ärztlich verordnete Arzneimittel (z. B. die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung), maximal 300 Euro je Kalenderjahr
Bei Kur- und Sanatoriumsaufenthalt
Die DKV zahlt ohne Kostennachweis und ohne Anrechnung von Leistungen der GKV ein Kur-Tagegeld von 20 Euro für insgesamt 30 Tage innerhalb von 24 Monaten
Hinweis
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung
Kostenlos und unverbindlich ein Versicherungsvorschlag anfordern:



